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ERSTWOHNUNG

STEUERLICHE VERGÜNSTIGUNGEN BEIM KAUF DER ERSTWOHNUNG

Es gibt verschiedene steuerliche Vergünstigungen, welche den Kauf einer Erstwohnung erleichtern.

Voraussetzungen für die Anwendung der Steuervergünstigungen:

  • Die Wohnung muss zum Hauptwohnsitz werden.

  • Katasterkategorien: A2 (bürgerliche Wohnungen); A3 (ökonomische Wohnungen); A4 (Volkswohnungen); A5 (einfache Volkswohnungen); A6 (bäuerliche Wohnungen); A7 (Villenwohnungen); A11 (Hütten); [außer: A1 - herrschaftliche Wohnungen, A8 - Villen, A9 - Schlösser/Ansitze]

  • Die Immobilie muss sich in der Gemeinde des Wohnsitzes oder des Arbeitsplatzes des Käufers befinden.

  • Der Käufer/Ehepartner darf nicht Eigentümer einer anderen Immobilie in derselben Gemeinde oder nicht Eigentümer/Besitzer/Fruchtnießer/Wohnberechtigter/nackter Eigentümer einer anderen Erstwohnung auf dem gesamten Staatsgebiet sein.

  • Ist man bereits Eigentümer einer Erstwohnung, muss diese innerhalb von 1 Jahr ab dem Kauf der neuen Erstwohnung verkauft werden.

 

Die steuerlichen Vergünstigungen sind folgende:

  • Verkauf ohne MwSt.:

    • 2% Registergebühr (statt 9%)

    • 50 € Hypothekargebühr

    • 50 € Katastergebühr

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  • Verkauf mit MwSt.:

    • 4% MwSt. (statt 10%)

    • 200 € Registergebühr

    • 200 € Hypothekargebühr

    • 200 € Katastergebühr

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GIBT ES FÖRDERUNGEN/BEITRÄGE DER PROVINZ BOZEN?

Das Land Südtirol gewährt Förderungen für den Kauf einer Erstwohnung in Form eines einmalig ausbezahlten Schenkungsbetrages, welcher nicht zurückerstattet werden muss.

Das Ausmaß des Beitrages ändert sich je nach Einkommensstufe und Konventionalfläche bzw. -wert der Wohnung und der Höhe des Kaufpreises.

Als Voraussetzungen für den Beitrag gelten:

- Im Hinblick auf die Person und den Ehepartner:

  • Ansässigkeit bzw. Arbeitsplatz in der Provinz Bozen seit min. 5 Jahren

  • Nicht EU-Bürger: Ansässigkeit in der Prov. Bozen seit min. 5 Jahren (ohne Unterbrechung) & Erwerbstätigkeit in der Provinz seit min. 3 Jahren

  • min. 23 Jahre alt

  • kein Eigentum/Fruchtgenuss/Gebrauchs- oder Wohnrecht einer für die Familie angemessenen & leicht erreichbaren Wohnung (40 km bis Arbeitsplatz)

  • kein Eigentum/Fruchtgenuss/Gebrauchs- oder Wohnrecht in den letzten 5 Jahren veräußert

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- Im Hinblick auf die Wohnung:

  • Volkswohnung (Katastereintragung)

  • 1-5 Wohnräume, außer den Nebenräumen (Küche, Bad/Toilette, Abstellraum, Eingang)

  • eine eigene abgeschlossene Wohnung mit unabhängigem Zugang

  • Verordnungen über Hygiene und Bauwesen entsprechen

  • Wohnfläche: 28 m² - 110 m²

  • Wohn-Fläche über 70 m²: Summe der Nebenflächen (Garage, Keller, Loggia/Veranda) muss kleiner sein

  • Mindestfläche der Wohnung hängt von der Anzahl der Familienmitglieder ab (keine Überfüllung)

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Link zu den Förderungen des Landes Südtirol:

http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1032948#accept-cookies

 

Steuereinkommensberichte
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