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IMMOBILIENKAUF

FÜR DEN VERKÄUFER:

Sie als Eigentümer entscheiden sich für einen Verkauf Ihrer Immobilie.

Was sind nun die nächsten Schritte?

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+ DIE SCHÄTZUNG:

Nach der Entscheidung, die Immobilie zu verkaufen, wenden Sie sich am besten an den Immobilienmakler Ihres Vertrauens. Als Makler werden wir zunächst alle Unterlagen sichten, welche für die Immobilie relevant sind:

++ Katasterauszug & Grundbuchsauszug

++ Pläne, Schnitte & Grundrisse

++ Fotodokumentation

++ Titel (Erwerbsurkunde, Erbschein, etc.)

++ evtl. Kondominiumsunterlagen

Sollten die Unterlagen nicht verfügbar sein, übernehmen wir die Anfrage bzw. die Erstellung der Dokumente.

Auf der Grundlage dieser Dokumente bereiten wir dann eine ausführliche Schätzung der Immobilie vor. Hierbei wenden wir die aktuell gültigen und gesetzlich vorgesehenen Schätzmethoden an. 

Seit dem Jahr 2019 ist Herr Lothar Überbacher in der Handelskammer von Bozen als Schätzmeister eingetragen und somit ermächtigt, offizielle Schätzungen durchzuführen.

Auf Grundlage der Schätzung definieren Sie als Verkäufer zusammen mit dem Makler den gewünschten Verkaufspreis. Nach Unterzeichnung des Verkauf-Auftrages kann die Vermittlungstätigkeit des Maklers beginnen.

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+ DIE VERMARKTUNG:

Mit Hilfe der Fotodokumentation und der durchgeführten Schätzung werden wir Ihre Immobilie vermarkten:

Auf unserer Homepage und diversen, relevanten Internetportalen, sowie in Drucksorten (Zeitschriften, etc.) werden wir spezifische Announcen zu Ihrer Immobilie veröffentlichen.

Die Anfragen von interessierten Käufern werden von uns bearbeitet und verwaltet. Die Lokalaugenscheine vor Ort führen wir natürlich stets höchstpersönlich durch.

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+ DIE VERMITTLUNG:

Sobald ein interessierter Käufer ermittelt wurde, bereiten wir das Kaufangebot vor.

Wenn der potentielle Käufer das Kaufangebot unterzeichnet (samt Hinterlegung des Angeldes in Form eines Zirkularschecks), leiten wir Ihnen umgehend das betreffende Dokument weiter und besprechen mit Ihnen alle weiteren Schritte.

Bei schriftlicher Annahme des Angebots hat letzteres die Wirkung eines Kaufvorvertrages.

Die Provision des Maklers ist vor der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages zu begleichen.

Der Makler begleitet den Verkäufer und den Käufer schließlich beim notariellen Akt.

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FÜR DEN KÄUFER:

Sie haben sich entschieden, eine Immobilie zu erwerben.

Was sind nun die nächsten Schritte?

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+ DIE BERATUNG:

Nach der Entscheidung, eine Immobilie zu erwerben, wenden Sie sich am besten an den Makler Ihres Vertrauens.

Der Makler wird mit Ihnen die wichtigsten Punkte hinsichtlich Ihrer Kaufentscheidung besprechen, um passende Objekte für Sie zu finden:

++ Die Lage & die Größe (Anzahl Zimmer) der Immobilie

++ Der Zeitraum für die Suche

++ Wichtige Merkmale der Wohnung (evtl. Zubehör: Garten, Balkon/Terrasse, Garage, etc.)

++ Das zur Verfügung stehende Budget

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+ DIE VERMITTLUNG:

Sobald der Vermittlungsauftrag an den Makler erteilt und passende Objekte ausgewählt wurden, werden gemeinsame Lokalaugenscheine vereinbart. Bei diesen Besichtigungen wird der Makler Sie persönlich durch die Immobilie führen und Ihnen die wichtigsten Details zur Immobilie erläutern. Alle Fragen/Unklarheiten können somit direkt vor Ort besprochen, begutachtet und beantwortet werden.

Sollte die Immobilie Ihren Vorstellungen entsprechen, wird der Makler für Sie ein entsprechendes Kaufangebot vorbereiten. Nach Unterzeichnung dieses Angebots und Hinterlegung des Angeldes (Zirkularscheck) wird der Makler sich mit dem Verkäufer in Verbindung setzen und diesem Ihr Angebot unterbreiten.

Bei schriftlicher Annahme des Angebots durch den Eigentümer/Verkäufer, gilt das Angebot als Kaufvorvertrag. Die Provision des Maklers ist vor der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages zu begleichen.

Auf dieser Grundlage kann dann der notarielle Vertrag unterzeichnet werden.

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+ DER KAUFVERTRAG:

Der definitive Kaufakt muss dann vor einem Notar, welchen der Käufer auswählt, unterzeichnet werden.

Die Notarkosten und Kosten für die Eintragung in die Immobilienregister (Kataster & Grundbuch) gehen zu Lasten des Käufers.

Bei der Unterzeichnung des notariellen Vertrages muss der Käufer dem Verkäufer den Scheck (Kaufpreis, abzüglich Vorauszahlungen) überreichen.

Ab der Eintragung im Grundbuch sind Sie Eigentümer der Immobilie.

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