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IMMOBILIEN & STEUERN

ERSATZSTEUER - CEDOLARE SECCA:

Physische Personen können sich für die Anwendung der Ersatzsteuer entscheiden.

Die Ersatzsteuer kann auf Immobilien der Katasterkategorien A1 - A11 (mit Ausnahme von A10 - Büros/Studios), welche zu Wohnzwecken vermietet wurden, und deren Zubehör angewendet werden.

Bei Anwendung der Ersatzsteuer auf Mietverträge muss keine Registergebühr und keine Stempelgebühr bei Registrierung, Verlängerung und Auflösung von Verträgen bezahlt werden.

Durch die Anwendung der Ersatzsteuer verzichtet man auf die Erhöhung des Mietzinses und auf die Anpassung gemäß ASTAT/ISTAT.

Man kann bei der Registrierung des Vertrages oder in den darauffolgenden Jahren für die Ersatzsteuer optieren. Bei Verlängerung des Vertrages muss die Option wieder bestätigt werden. Die Option gilt für die gesamte Vertragsdauer, aber der Vermieter kann jederzeit von der Option zurücktreten und diese widerrufen.

Die Ersatzsteuer wird berechnet, indem man den Steuersatz von 21% auf den jährlichen Mietzins anwendet.

Es wird ein Steuersatz von 10% auf jene Mietverträge mit konventioniertem Mietzins angewendet, welche sich auf Immobilien in den Hauptstädten der Provinzen beziehen. Das Einkommen, auf welches die Ersatzsteuer angewendet wird, ist vom Gesamteinkommen ausgenommen.

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GIS - GEMEINDEIMMOBILIENSTEUER:

Die Autonome Provinz Bozen hat mit Landesgesetz Nr. 3/2014 die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) eingeführt, welche im Landesgebiet alle staatlichen Gemeindesteuern auf Immobilien (TASI/IMU) ersetzt.

Mit der GIS wird der Besitz von Immobilien (Gebäude & Baugründe) im Gemeindegebiet besteuert.

Die GIS ist vom Eigentümer oder vom Inhaber dinglicher Rechte (Fruchtgenuss/Nutzungsrecht/Wohnrecht/ Überbaurecht) an die Gemeinde geschuldet. Die Beträge unterscheiden sich dabei je nach Gemeinde (je 2 Raten: 16.06. & 16.12.).

Es sind allerdings auch Freibeträge/Abzüge vorgesehen (z.B. für die Hauptwohnung & Zubehör).

Um die GIS für eine Immobilie zu berechnen, sind zwei Parameter notwendig: die Besteuerungsgrundlage und die Steuersätze (je nach Gemeinde).

Für die Besteuerungsgrundlage werden folgende Werte herangezogen:

  • Gebäude: Katasterwert (-50% bei denkmalgeschützten oder unbewohnbaren Wohnungen)

  • Baugründe: Marktwert

  • Bau-, Wiederaufbau- oder Wiedergewinnungsarbeiten: Grundstückswert

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Link für die Online-Berechnung:

http://www.provinz.bz.it/verwaltung/oertliche-koerperschaften/gemeinden/berechnung-gis.asp

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